Bürgerbewegung "Gegenwind" bringt die Verletzung des Europäischen Rechtes in Brüssel zur Anzeige
Die Holzhauer Bürgerbewegung "Gegenwind" hat mit einem Schreiben an die Europäische Kommission in Brüssel die Verletzung europäischen Rechtes durch die Tschechische Republik zur Anzeige gebracht. Nach Meinung der Bürgerinitiative verstößt die geplante Errichtung zweier Windparks in einem Vogelschutzgebiet gegen das Europäische Recht. Immerhin handelt es sich im betroffenen Gebiet um Tier- und Pflanzenarten, die teilweise auf der Washingtoner Artenschutzliste stehen und vom Aussterben bedroht sind. Tschechien und Deutschland haben bestimmte Gebiete auf dem Erzgebirgskamm nach Natura 2000 streng schützen lassen und als europäische Schutzgebiete deklariert.
Unsere Lesern geben wir den vollständigen Text dieser Anzeige zur Kenntnis.
Bürgerinitiative „Gegenwind“
über Michael Eilenberger
Muldentalstraße 61
09623 Holzhau im Erzgebirge
An die Europäische Kommission
Generaldirektion Umwelt
Direktion DIENV.D2
Rue de la Loi 200/Wetstraat 200
B - 1049 Brüssel
Belgien
Beschwerde wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts
Bauvorhaben in einem Vogelschutzgebiet nach europäischem Recht (SPA, Natura 2000) auf den Kammhöhen des Erzgebirges im Bezirk Usti nad Labem (Tschechische Republik)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anfang diesen Jahres wurde öffentlich bekannt, dass in o.g. Schutzgebiet zwei „Windparks“ mit insgesamt 45 Anlagen und einer Gesamthöhe von 150 m in unmittelbarer Nachbarschaft zum deutschen Territorium mit dem Schutzstatus „Naturpark Erzgebirge“ errichtet werden soll.
Die Ausweisung des Vorhabens erfolgte auf Flächen, auf denen sich bis 1945 vier Dörfer mit sudetendeutscher Bevölkerung befanden, die dann im Zuge der ethnischen Säuberungen verschwanden. Die Flächen unterlagen fortan einer landwirtschaftlichen Nutzung (Rinder- und Schafweide) mit abnehmender Intensität, besonders nach 1990.
Damit kam es zu einer signifikanten Entwicklung von der einstigen Kulturlandschaft zu wertvollen naturnahen Biotopen. Dies hatte zur Folge, dass zahlreiche bemerkenswerte und in ihrem Bestand bedrohte Vogelarten sich hier in z.T. beachtlichem Bestand halten und ansiedeln konnten, wie Bekassiene, Zwergschnepfe, Kiebitz, Schwarzstorch, Wachtelkönig, Turmfalke, Rohrweihe, Kornweihe, Rauhfußkauz, Sperlingskauz, Waldohreule, Uhu, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Karmingimpel, Grauammer, Sumpfrohrsänger, Feldschwirl, Rotrückenwürger, Raubwürger, Wachtel u.a.
Das Birkhuhn, als besonders sensible, in Mitteleuropa in weiten Teilen als akut vom Aussterben bedrohte Art, fand in diesem Refugium eine Zuflucht wegen der landschaftlichen Vielfalt (Moore, Wald und Offenland) und Ungestörtheit. Es handelt sich hierbei um eines der bedeutendsten mitteleuropäischen Vorkommen außerhalb der Alpen. Wenngleich auch hier die Individuenzahlen in den letzten Jahren rückläufig waren, so gäbe es für die Art doch reale Überlebenschancen, wenn sich der Zustand in diesem SPA nicht verschlechtern würde.
Die Gefahr der Verschlechterung besteht mit o.g. Bauvorhaben nun definitiv.
Mit dem Bau der Kraftwerksanlagen und den dazugehörigen Sekundäreinrichtungen käme es zu einer erheblichen Beeinträchtigung, wodurch die Erhaltungsziele im SPA nicht nur gefährdet sind, sondern das Schutzgebiet wäre dann obsolet, da es sich um Beeinträchtigungen von zerstörerischer Tragweite handelt.
Die Beibehaltung des Schutzstatus wäre eine Farce, da das Bauvorhaben den heeren Zielen des europäischen Schutzsystems diametral entgegengesetzt ist und gegen dessen Rechtsnormen verstößt.
Ein Vorhaben derartigen Ausmaßes sprengt alle bisherigen Dimensionen im deutsch-tschechischen Grenzgebiet. Ein Ausnahmetatbestand zur Genehmigung wegen eines höherwertigen gemeinschaftlichen Interesses ist nicht erkennbar, da es keinen zwingenden Grund gibt, die Anlagen nur hier errichten zu müssen. Es gibt dafür ausreichend alternative Flächen auf dem Territorium der Tschechischen Republik ohne Schutzstatus!
Für die Erhaltung o.g. seltenen bzw. bestandesbedrohten Arten auf den Kammhöhen des deutsch/tschechischen Erzgebirges tragen sowohl der Freistaat Sachsen, als auch die Tschechische Republik eine besondere Verantwortung. Hierbei sind bezüglich der Arten gemäß Anhang I Natura 2000 lt. EWG-Vogelschutzrichtlinie von 1979, Artikel 4 „ …besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen.“.
Artikel 3 der Rechtsnorm verpflichtet die Mitgliedsstaaten die „...erforderlichen Maßnahmen…“ zu treffen, „… um für alle unter Artikel 1 fallenden Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen.“.
Mit der Darstellung o.g. Sachverhalte zum Bauvorhaben und deren Widersprüche zum europäischen Naturschutzrecht, möchten wir hiermit Anzeige erstatten.
Die Bürgerbewegung „Gegenwind“ vertritt die Interessen von 1840 namentlich bekannten Bürgern (Stand 30. Juli 2009), die ihren Willen per Unterschriftenliste bekundet haben.
Mit Kundgebungen, Protest-Sternmärschen, etwa 3500 Protestschreiben an das Umweltministerium in Prag und umfangreicher Medienarbeit machen wir seit Wochen auf unseren Standpunkt aufmerksam. Wir sind gewillt, diesen Protest erst dann zu beenden, wenn das Bauvorhaben endgültig abgelehnt wurde.
Mit freundlichen Grüßen!
Die Bürgerinitiative „Gegenwind“
Namentliche Unterzeichner: Michael Eilenberger, Marcus Lachmann, Tino Bellmann, Henk van Loo, Susanne van Loo, Thomas Hetze, Andrea Mrosk, Matthias Mrosk, Frieder Domke, Egon Bellmann
Redakteur: Tino Bellmann
Erstellt: 14.08.2009
Aktuell: 26.11.2009
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