Schnelles Internet und kein Ende - von Karl-Heinz Mantau
Liebe Holzhau.de - Leser, ich war immer der Auffassung und Überzeugung, dass der Bund gemäß Grundgesetz Artikel 87 f im Interesse seiner Verbraucher handeln und damit auch die Monopolstellung der Deutschen Telekom AG brechen kann.
Aber Bundestagsabgeordnete und selbst der Bundeswirtschaftsminister sind vor der Deutschen Telekom eingeknickt. Wie oft habe ich, auch im Sächsischen Landtag auf das Grundgesetz Artikel 87 f verwiesen. Ich zitiere: "Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes, dass der Zustimmung des Bundesrates bedarf, gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen".
Genau so ist die Schweiz mit Swisscom (vergleichbar mit der Deutschen Telekom) bereits 2002 erfolgreich verfahren. Nur unsere "Volksvertreter" haben keinen Mut.
Es gibt noch eine zweite Möglichkeit, die Deutsche Telekom zu zwingen, ihre Netze für die Konkurrenz zu öffnen. Und genau hier hat jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 3.12.2009 ein solches Urteil gesprochen. Er hat nämlich den Schutz der Telekom beim Aufbau eines schnelleren Datennetzes vor anderen Konkurrenten untersagt. Bereits 2007 war Brüssel schon gegen das deutsche Telekommunikationsgesetz vorgegangen, der Bundesnetzagentur wurde damals untersagt, den Aus - und Aufbau des Breitbandes für schnelle Internetanschlüsse zu regulieren. Der Europäische Gerichtshof hat somit den Schutz des Marktführers Telekom beim Aufbau des Breitbandnetzes gekippt, der Staat darf die Telekom nicht vor Rivalen und Mitkonkurrenten schützen.
Das von mir so herbei gesehnte deutsche Gesetz dürfte bei der Anteileverteilung doch kein Problem sein, da der Bund größter Aktionär der Telekom ist. Bund : 14,83 % direkte Anteile plus 16,87 % indirekte Anteile über die KfW, alle anderen Anteile befinden sich im Streubesitz.
Viele Grüße von der Goldenen Höhe, Ihr Karl-Heinz Mantau
Redakteur: Tino Bellmann
Erstellt: 22.03.2010
Aktuell: 01.04.2010
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