Gemeinderat beschließt neue Kurtaxensatzung - Fragen bleiben
Der Gemeinderat Rechenberg-Bienenmühle hat im Juli 2007 eine neue Kurtaxensatzung beschlossen. Neu daran ist, daß Tagungsgäste der Hotels sowie alle Geschäftsreisenden -auch Bauarbeiter- von der Zahlung der Kurtaxe ausdrücklich ausgenommen werden. Im Gegenzug verkürzt sich die kurtaxefreie Übernachtungsanzahl von 2 auf 1 Übernachtung. Damit wird bereits kurtaxepflichtig, wer länger als eine Übernachtung in Holzhau verweilt.
Stutzig macht, daß Verwandte von Holzhauer Bürgern, wie beispielsweise die eigenen Kinder, Geschwister, Eltern usw. nicht von der Kurtaxezahlung ausgeschlossen sind. Das bedeutet beispielsweise: Besuchen Eltern am Wochenende (Freitag bis Sonntag) ihre in Holzhau lebende und arbeitende Tochter, müssen die Eltern während des Aufenthalts in Holzhau Kurtaxe zahlen.
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Von der Kurtaxe ausgenommen sind auch jene Personen nicht, die mit Bürgern aus der Gemeinde in einer Art "Fernbeziehung" leben, bei welcher man nur am Wochenende zusammen in der Großgemeinde lebt. Da stellt sich doch die Frage: Haben sich das die Gemeindevertreter - allen voran der Bürgermeister mit seiner neuen Lebenspartnerin - genau durchdacht ? Etwas mehr Lebensnähe und Realitätssinn hätte der neuen Satzung sicherlich gut zu Gesicht gestanden.
Wie wäre es mit folgenden Erweiterungen:
- Von der Kurtaxe ausgenommen sind Personen, welche mit Einwohnern in Partnerschaft zusammenleben.
- Die Kurtaxe fällt nur an, wenn für die Übernachtung ein Entgelt gezahlt wird.
Redakteur: Tino Bellmann
Erstellt: 13.09.2007
Aktuell: 07.08.2008
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