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Zur Insolvenz der "Torfhaus gGmbH": Forderungen waren bis zum 4.10.2007 anzumelden

Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Insolvenz der Torfhaus gGmbH. Auf der offiziellen Internetseite des Bundes "insolvenzbekanntmachungen.de" ist lediglich folgende neue Information zu finden: Über das Vermögen  der Altes Torfhaus Holzhau gGmbH, Ringelstraße 6, 09623 Rechenberg-Bienenmühle, (HRB 23438, Amtsgericht Chemnitz, Registergericht) vertreten durch Geschäftsführerin Cindy Künzelmann, Geschäftszweig: Förderung des Wohlfahrtswesens wurde am 04.09.2007 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der Insolvenzverwalter ist

Rechtsanwalt Horst Helberg, Selliner Str. 6, 01109 Dresden, Telefon: (0351)
884680, Telefax: (0351) 8 84 68 31, Internet/Email: kanzleidd@pfefferle.de.

Die Forderungen sind schriftlich bis zum 04.10.2007 bei dem Insolvenzverwalter
anzumelden (§ 38 InsO).

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin
haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über die in §§ 57, 66, 68,
100, 149, 157, 160, 162, 233, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten, zur
Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut
und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin wird anberaumt auf Mittwoch,
14.11.2007 um 11:00 Uhr, Saal 24, Gerichtsgebäude Fürstenstraße 21 in
Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, Insolvenzgericht, Fürstenstr. 21-23, 09130
Chemnitz.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird anberaumt auf
Mittwoch, 14.11.2007 um 11:00 Uhr, Saal 24, Gerichtsgebäude Fürstenstraße 21
in Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, Insolvenzgericht, Fürstenstr. 21-23, 09130
Chemnitz.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

1516 IN 2444/07

Amtsgericht Chemnitz, Insolvenzgericht, 05.09.2007

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de

Informationen zu diesem Artikel:

Redakteur: Tino Bellmann
Erstellt: 17.10.2007
Aktuell: 07.08.2008
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