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Warum muß man in Holzhau Kurtaxe zahlen ?

Holzhau, Rechenberg-Bienenmühle und Clausnitz sind staatlich anerkannte Erholungsorte und daher berechtigt, zur Deckung ihrer Ausgaben Kurtaxe zu erheben.

Die Kurtaxe wird vom jeweiligen Vermieter berechnet und ohne Abzug an die Gemeindeverwaltung weitergeleitet.

Die Grundlagen der Kurtaxenberechnung sind in der Kurtaxenverordnung der Gemeinde geregelt.

Die Internetseite Holzhau.de wird privatwirtschaftlich betrieben und nicht über Kurtaxe finanziert.


Informationen zu diesem Artikel:

Redakteur: Tino Bellmann
Erstellt: 02.05.2005
Aktuell: 27.10.2009
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