Verbraucherzentrale Sachsen: Schneemangel ist meist kein Reiserücktrittsgrund
Immer wieder kommt es vor, dass Gäste in Holzhau einen Urlaub buchen, ihn dann aber kurz vor der Anreise stornieren möchten. Die Gründe für die Nichtanreise sind oft vielfältig. Trotzdem kennt jeder, der in einem erzgebirgischen Hotel an der Rezeption arbeitet, das mysteriöse "Großmuttersterben". Dieses tritt ganz besonders häufig auf, wenn die Schneeverhältnisse kurz vor Reiseantritt nicht ganz jenen entsprechen, welche man sich für den Urlaub erhofft hat.
Holzhau.de hat schon Ende Januar 2009 bei der Verbraucherzentrale Sachsen angefragt, welche rechtlichen Möglichkeiten Gäste und Hotelbetreiber nutzen können, wenn die Schneehöhe zum Urlaubsbeginn nicht den Erwartungen des Gastes entspricht.
Die Verbraucherzentrale Sachsen antwortete prompt und stellte die relevanten Informationen am 2.2.2009 zusätzlich auf ihre Internetseite (Siehe Link unten). Zitat:
"Schneemangel stellt für Wintersportfreunde in den seltensten Fällen einen Grund dar, beim Reiseveranstalter Minderungsansprüche geltend zu machen oder gar eine gebuchte Pauschalreise zu kündigen", stellt Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, fest. "Es gilt die Faustregel, dass Skifahrer keine Ersatzansprüche geltend machen können, wenn sie vor Ort nur grüne Pisten oder Loipen vorfinden, sondern dies als allgemeines Risiko hinzunehmen haben."
Etwas anders gestaltet sich die Rechtslage, wenn in den Reiseprospekten ausdrücklich "Schneesicherheit" versprochen wurde, so Bettina Dittrich weiter. Als Alternative würde meist eine Umbuchung vorgenommen.
Lesen Sie den unten verlinkten Artikel bitte komplett auf der Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen, da wir nur Auszüge bzw. Zitate veröffentlichen möchten.
» Pressemeldung Wann Schneemangel ein Reisemangel ist - Verbraucherzentrale Sachsen
Redakteur: Tino Bellmann
Erstellt: 09.02.2009
Aktuell: 04.03.2009
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